Datenschutz

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Rechtssicherheit im Sinne der DSGVO und dem BDSG 
 

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Rechtssicherheit im Sinne der DSGVO und dem BDSG 
 

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt für viele Unternehmen in der Europäischen Union (EU) die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor. Für die meisten Unternehmen empfiehlt sich die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten. Er berät die Geschäftsführung allgemein in Fragen des Datenschutzes, schult die Mitarbeiter und kontrolliert regelmäßig die technische und organisatorische Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen. Ein externer Datenschutzbeauftragter wird zum Beispiel in folgenden Szenarien konsultiert:

  • bei der Einführung aus Datenschutz-Sicht kritischer IT-Systeme
  • wenn Daten durch einen Angriff verloren gehen
  • für die Schulung von Mitarbeitern, die mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind
  • als allgemeiner Ansprechpartner zu Fragen des Datenschutzes
  • zur Unterstützung, um Datenschutzthemen innerbetrieblich zu strukturieren
 

 

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